Das Ende der Leuchtstofflampen in 2023

Durch eine Änderung der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU hat die EU-Komission festgelegt, dass spätestens ab dem 25.08.2023 quecksilberhaltige Leuchtstofflampen nicht mehr produziert werden dürfen. Das betrifft auch die noch vielfach eingesetzten T5- und T8-Leuchstoffröhren.

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Die bereits produzierten Leuchten dürfen zwar weiterhin eingesetzt und verkauft werden, wodurch sie vermutlich noch 1-2 Jahre im Markt verfügbar sein werden. Dennoch ist bereits kurzfristig mit negativen Folgen für den Einsatz dieser Leuchten zu rechnen:

  • Die Preise für die Leuchtmittel werden vermutlich stetig ansteigen
  • Ersatzteile wie magnetische Vorschaltgeräte und EVGs werden auslaufen und zukünftig nicht mehr produziert werden
  • Zwangsläufig wird Leuchtstoff aus dem Markt verschwinden

 

Deswegen sollten Sie bereits jetzt den Umstieg auf nachhaltige LED-Beleuchtung planen!

1. Alternative: LED-Retrofit-Lösungen

Die schnellste und einfachste Lösung stellt sicherlich der 1-zu-1-Austausch der bestehenden Beleuchtung durch LED-Leuchtmittel dar.

LED-RöhreSo können Sie zum Beispiel eine 58W-T8-Leuchtstoffröhre durch eine hochwertige LED-Röhre mit 20 bis 30W ersetzen. Neben dem günstigen Preis bieten derzeit erhältliche LED-Röhren eine Stromersparnis von 55 bis 75% gegenüber den konventionellen Leuchtmitteln und eine deutlich höhere Lebensdauer von bis zu 70.000 Stunden. Wird die Leuchte mit einem magnetischen Vorschaltgerät betrieben, ist der Austausch außerdem sehr einfach vorzunehmen. Lediglich das Leuchtmittel und der Starter müssen ersetzt werden.

Für Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) gibt es spezielle LED-Röhren, die zu der getakteten Spannungsversorgung der EVG kompatibel sind, jedoch birgt diese Lösung ein finanzielles Risiko für den Nutzer. Da die Leuchten oft schon älter als 8 Jahre sind und die Nutzungsdauer der elektronischen Vorschaltgeräte auf 30.000 bis 50.000 Betriebsstunden begrenzt ist, kann es kurzfristig nach der Umrüstung auf LED-Röhren zu gehäuften Ausfällen bei den EVGs kommen. Da diese speziellen LED-Röhren nur mit einer getakteten Spannungsversorgung betrieben werden können, müssen Sie zwangsläufig nach und nach alle Vorschaltgeräte ersetzen. Das ist häufig mit hohen Kosten und einem großen Aufwand verbunden. Des Weiteren weisen solche LED-Röhren oft eine Inkompatibilität zu einigen EVG auf und sind zudem deutlich ineffizienter als herkömmliche LED-Röhren für konventionelle Vorschaltgeräte.

Alternativ kann man sich für eine Konversionslösung entscheiden. Dabei wird eine Bestandsleuchte von einer Fachfirma, zum Beispiel einem Elektromeisterbetrieb, mittels Umverdrahtung für die Verwendung mit konventionellen LED-Röhren für magnetische Vorschaltgeräte umgebaut. Der Errichter dieser „neuen Leuchte“ wird damit zum Hersteller und muss eine neue CE-Erklärung abgeben und die Leuchte entsprechend als Errichter kennzeichnen. Viele Elektriker scheuen diesen Aufwand aus Haftungsgründen und mangelnder Sachkenntnis, was es schwierig macht, einen seriösen Anbieter zu finden.

Zudem müssen Sie sicherstellen, dass mit dem neuen LED-Leuchtmittel die gleiche Beleuchtungsstärke erreicht wird, um die Arbeitsstättenrichtlinie zu erfüllen. Bei Unfällen haftet sonst der Geschäftsführer. Minderwertige LED-Röhren weisen oft nur eine geringe Lichtleistung auf. Eine solche LED-Röhre von 1,5m Länge und einem Lichtstrom von 2400 Lumen kann niemals eine T8-Leuchtstoffröhre gleicher Länge mit 58W Aufnahmeleistung und einem Lichtstrom von 5200 Lumen ersetzen!

2. Alternative: Lichtsanierung

Als nachhaltigere Alternative bietet sich eine Komplettsanierung der Beleuchtung mit speziell angepassten Beleuchtungslösungen an. Je nach Anwendung können hier verschiedene LED-Leuchtentypen wie Panels, Wannenleuchten oder Lichtbandsysteme infrage kommen.

 

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Die Vorteile dieser Alternative liegen auf der Hand:

  • langlebige ausgereifte Technik
  • oft dimmbar
  • zusätzliches Einsparpotential durch Sensorik
  • gerichtetes Abstrahlverhalten möglich; folglich bessere Ausleuchtung für die Art der Anwendung

Obwohl der anfängliche Aufwand für den Umbau höher ist, ergibt sich auf längere Sicht ein höheres Einsparpotential. LED-Leuchten haben häufig eine Lebensdauer von bis zu 100.000 Betriebsstunden und zusätzlich zu den 60-70% Ersparnis durch den Wechsel auf LED-Technik können durch Sensorik und Dimmung weitere 10-20% Stromkosten eingespart werden.

Wenn besonders effiziente LED-Leuchten mit Lichtausbeuten ab 120 Lumen je Watt (140 lm/W bei Lichtbandsystemen) verwendet werden, ist auch ein BAFA-Zuschuss im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" in Höhe von 15% der Investition möglich. Diese Förderung ist für Retrofit-Lösungen nicht verfügbar.

Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten und passenden Produkten aus unserem Sortiment. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.